Satzung

Der Schützenverein Haulingort, welcher sein Bestehen durch Nachweis der Königskette aus dem Jahre 1664 nachweisen kann, beschießt in seiner Generalversammlung im Januar 2006 die Änderung der Satzung vom 7. Januar 1968. 


 1. Der Name des Vereins lautet: „Schützenverein Haulingort“ mit dem Sitz in 48739 Legden. Der Verein will das Gefühl der Heimatverbundenheit wahren, die Heimatpflege und den Gemeinsinn fördern. Politische Betätigungen oder Bindungen des Vereins werden abgelehnt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 


 2. Der Verein setzt sich zusammen aus Mitgliedern bzw. Ehrenmitgliedern. Aktives Mitglied kann jeder männliche Bürger werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Auf Antrag können auch weibliche Personen passives Mitglied des Vereins werden. Durch Tod, Austrittserklärung oder Nichteinhaltung der Beitragspflicht erlischt die Mitgliedschaft. Auch kann ein Mitglied wegen grober Verletzung der Vereinspflicht oder Schädigung des Ansehens des Vereins durch einfachen Vorstandsbeschluss die Mitgliedschaft entzogen werden. 


 3. Die Königswürde kann nur ein Mitglied erwerben, welches mindestens 2 Jahre aktiv im Verein tätig war. Ausnahmen können durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Vorstandes zugelassen werden. 


 4. Ehrenmitglieder können auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit ernannt werden. Die Ehrenmitgliedschaft kann entzogen werden, wenn das Ansehen des Vereins durch die betreffende Person geschädigt wird. 


 5. Jedes Mitglied hat den von der Generalversammlung festgelegten Beitrag zu zahlen. Der Betrag wird einmal jährlich in einer Summe erhoben. Aktive Mitglieder zahlen zusätzlich zum festgelegten Beitrag einen Festbeitrag. Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, werden von der Beitragspflicht freigestellt. 


 6. Der Verein beruft jährlich im Januar eine ordentliche Generalversammlung ein. Jedes Mitglied wird hierzu schriftlich eingeladen. In der Generalversammlung wird durch einfache Mehrheit beschlossen: 

Wahl des Vorstandes, 

Wahl des Offizierskorps, 

Festlegung des Schützenfestes und sonstige Festlichkeiten 

Änderung der Satzung (jedoch nur mit 2/3 Mehrheit) Die Neuwahl des Vorstandes und des Offizierskorps erfolgt für 2 Jahre, wobei jedes Jahr die Hälfte des Vorstandes sowie des Offizierskorps gewählt wird. 


Über die Generalversammlung wird Protokoll geführt, welches im folgenden Jahr vorgelesen und für richtig befunden wird. Der Kassierer hat der Generalversammlung über die im Laufe des Jahres angefallenen Ein- und Ausgaben zu berichten. Der Kassenbericht ist durch 2, von der Generalversammlung gewählten Mitgliedern, vor der Generalversammlung zu prüfen. Diese Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren 

 Die Königskette, Fahnen und Offiziersausrüstungen sind innerhalb von 10 Tagen nach einer Veranstaltung dem Vereinsmitglied Schulze Hauling zur Aufhebung im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Verluste und Beschädigungen sind unverzüglich dem Vorstand zu melden. 


 7. Die Auflösung des Vereins ist nur auf einer Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit zu beschließen. 


 Legden, den 08.01.2006